Einladung zur Mitgliederversammlung und Jugendvollversammlung 2026 des SV Mannheim e.V.
Liebe SVM Mitglieder,
hiermit laden wir recht herzlich ein zur:
Mitgliederversammlung des SV Mannheim e.V. am Montag, 23. März 2026, um 19.00 Uhr in der Weiherklause am Stollenwörthweiher, Promenadenweg 4, 68199 Mannheim.
Jugendvollversammlung des SV Mannheim e.V. am Montag, 16. März 2026, um 18.00 Uhr im Hallenbad Seckenheim, Freiburger Str. 16, 68239 Mannheim. Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen des SVM bis 25 Jahre.
Die vorläufige Tagesordnung für die Mitgliederversammlung ist angefügt. Mitglieder können Anträge stellen, die nicht in der Tagesordnung aufgeführt sind, wenn diese mindestens 8 Tage vor der Versammlung schriftlich bei dem Vorsitzenden des Vereins eingegangen sind. Per Post an: SV Mannheim e.V., Dieter Wulff, Promenadenweg 4, 68199 Mannheim oder per E-Mail an: dieter.wulff@sv-mannheim.de
Satzungsänderung – Der Vorstand schlägt vor, eine Vertrauensperson/en als eigenständiges Vereinsorgan einzuführen. Hierzu ist eine Änderung & Ergänzung der Vereinssatzung erforderlich. Ein detaillierter Änderungsvorschlag zur „Satzungsänderung Vertrauensperson“ ist im Anhang angefügt.
Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen!
Mit freundlichen Grüßen,
Schwimmverein Mannheim e.V.
Der Vorstand
Tagesordnung zur Mitgliederversammlung 2026
Anlage 1 – Tagesordnung zur Mitgliederversammlung des Schwimmverein Mannheim e. V. am Montag, 23. März 2026, Beginn 19.00 Uhr in der Weiherklause am Stollenwörthweiher, Promenadenweg 4, 68199 Mannheim:
- Begrüßung
- Bericht der Vorstandsmitglieder
- Kassenbericht
- Bericht des Finanzbeirates
- Aussprache über die Berichte
- Entlastung des Vorstandes
- Erledigung von Anträgen
- Satzungsänderung/ergänzung: „Vertrauensperson/en“. Information, Durchsprache, Abstimmung
- Vorratsbeschluß zur Satzungsänderung
- Wahl einer Vertrauensperson/en
- Wahlen / Neuwahlen: lt. Satzung in diesem Jahr nicht erforderlich. Mitglieder, die sich in ein Vereinsamt wählen lassen möchten, können dies im Rahmen einer Ergänzungswahl bei der Mitgliederversammlung machen.
- Jährlicher Beschluß zum Helferkonzept & Ehrenamtspauschale (gem. §6 Abs.9 & §11 Abs.12 der Vereinssatzung)
- Verschiedenes
Tagesordnung zur Jugendvollversammlung 2026
Anlage 2 – Tagesordnung zur Jugendvollversammlung des Schwimmverein Mannheim e. V. am Montag, 16. März 2026, Beginn 18.00 Uhr im Hallenbad Seckenheim, Freiburger Str. 16, 68239 Mannheim:
- Begrüßung
- Bericht des Jugendvorstandes
- Aussprache über die Berichte
- Planungen für das Jahr 2026
- Verschiedenes
Satzungsänderung – Vertrauensperson
Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung folgende Satzungsänderungen vor:
- Ergänzung des §9 Organe des Vereins um „Abs. 1h Vertrauensperson/en“
- Änderung §9 Abs 2: „Der Vorstand, der Finanzbeirat, die Vertrauensperson/en und der Ehrenrat werden in der ordentlichen Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt.
- Änderung §9 Abs 4: „Die Aufgaben des Vorstandes, der Fachausschüsse, der Vertrauensperson/en und des Ehrenrates und seiner einzelnen Mitglieder regelt die Geschäftsordnung, die vom Gesamtvorstand beschlossen wird.
- Verankerung & Aufnahme in der Satzung als
§ 20 Vertrauensperson/en
(1) Zur Förderung des respektvollen Miteinanders, der Prävention von Gewalt (insb. sexualisierter Gewalt) sowie als Ansprechpartner bei Verdachtsfällen von Fehlverhalten & Konflikten benennt der Verein eine oder mehrere Vertrauenspersonen.
(2) Die Vertrauensperson/en wird/werden vom der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
(3) Die Vertrauensperson/en handelt/handeln unabhängig und unterliegen der Schweigepflicht gegenüber dem Vorstand, sofern keine akute Gefahr für Mitglieder besteht.
(4) Im Falle eines konkreten Verdachts (z.B. Kindeswohlgefährdung) sind die Vertrauenspersonen berechtigt, unter Einbindung von externen Fachstellen (z.B. Jugendamt, Polizei) Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten.
(5) Näheres regelt eine separate Verfahrensordnung/Schutzkonzept des Vereins. - Für die nachfolgenden Paragrafen der bestehenden Satzung §§20-23 wird die fortlaufende Nummerierung auf §§21-24 angepasst.
Bitte geben Sie Name und Anschrift des Spenders im Verwendungszweck an. Wir sind berechtigt, Spendenquittungen auszustellen, falls gewünscht. Alle Angaben werden vertraulich behandelt.
Danke für die Hilfe und Ihren Einsatz bei der Unterstützung des SV Mannheim e.V. !








