Erklärung zur Sporttauglichkeit
Für alle Sportler schreiben die Wettkampfbestimmungen des DSV (Deutscher Schwimmverband e.V.) jährlich eine ärztliche Untersuchung für die Meldung & Zulassung zu einem Wettkampf vor:
§ 11 Sportgesundheit
(1) Jeder Sportler – sofern erforderlich dessen gesetzlicher Vertreter – ist für die Trainings- und Wettkampffähigkeit (Sportgesundheit) des Sportlers selber verantwortlich.
(2) Bei Wettkampfveranstaltungen haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern, dass die von ihnen gemeldeten Sportler ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf im Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ohne diese Versicherung ist die Meldung vom Veranstalter zurückzuweisen.
Sportler des SV Mannheim e.V., bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertretung, erklären gegenüber dem Verein, dass sie im Besitz einer ärztlich attestierten Sporttauglichkeit sind und keine Einschränkungen hinsichtlich einer wettkampfmäßigen Ausübung des Schwimmsports bestehen. Das gültige ärztliche Attest muß jeder Sportler des SV Mannheim e.V., bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertretung, bei allen sportlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen mit sich führen und bei Bedarf vorlegen.
Erklärung zur Sporttauglichkeit
Bitte zur Erklärung der Sporttauglichkeit die zutreffende Option auswählen und die erforderlichen Angaben ausfüllen.
Sporttauglichkeit für Volljährige Sportler (Selbstauskunft durch Sportler)
Sporttauglichkeit für minderjährige Sportler (Auskunft durch gesetzliche Vertretung)
Datenschutzhinweise hinsichtlich der Erklärung zur Sporttauglichkeit gemäß Art. 13 DSGVO
Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen:
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
SV Mannheim e.V.
Promenadenweg 4
68199 Mannheim
vertreten durch
Dieter Wulff (Vorsitzender)
Carsten Hesse, Sam Surtmann (Stellvertretende Vorsitzende)
Email: kontakt@sv-mannheim.de
- Zweck der Verarbeitung:
Die Erklärung der Sporttauglichkeit des Sportlers des SV Mannheim e.V., muß jeder Sportler des SV Mannheim e.V., bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertretung, dienen als Nachweis der Einhaltung der Wettkampfbestimmungen des DSV (Deutscher Schwimmverband e.V.) und der Nachweispflicht bei Wettkampfteilnahmen durch Sportler des SV Mannheim e.V. - Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Die Verarbeitung der Erklärung zur Sporttauglichkeit (Erhebung, Speicherung und Weitergabe an Dritte) erfolgt aufgrund ausdrücklicher Einwilligung des/der Personensorgeberechtigten bzw. des/der Betroffenen, mithin gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. - Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Erklärung zur Sporttauglichkeit eines Sportlers, bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertretung, werden vorbehaltlich eines Widerrufs der Einwilligung des/der Betroffenen auf unbestimmte Zeit zweckgebunden gespeichert. - Widerrufsrecht bei Einwilligung:
Die Einwilligung zur Verarbeitung der Erklärung zur Sporttauglichkeit eines Sportlers, bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertretung, kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. - Betroffenenrechte:
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:- Werden ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben sie das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. (Art. 15 DSGVO)
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO)
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 21 DSGVO)
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu. (Art. 20 DSGVO)
Sollten Sie von den genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der/die Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der/dem Landesbeauftragten für Datenschutz des Landes Baden-Württemberg.







