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Kontaktdatenerfassung

Kontaktdatenerfassung für Teilnehmer am Training der Masters/Breitensportgruppe 2021. Bitte beachtet:

Zugang zu den Freibädern der Stadt ist auch für Vereine nur mit einem Test-, Impf- oder Genesenennachweis und mit Kontaktdatenerfassung zulässig. Im gesamten Freibadbereich inklusive des Eingangsbereichs besteht mit Ausnahme der Wasserfläche und der Liegewiese Maskenpflicht.

Bitte bringt Euren Nachweis über Testung, Impfung, Genesung zum Training mit.

Alle Teilnehmer am Training erfassen Ihr Kontaktdaten online über u.a. Formular. Ihr erfasst darüber eure Kontaktdaten und bestätigt, dass ihr am Tag des Trainings einen gültigen Nachweis über Testung, Impfung bzw. Genesung vorgelegt habt. Ihr erhaltet anschließend eine Email mit einer PDF Datei eurer Daten. Diese zeigt ihr zusammen mit dem Nachweis zur Testung, Impfung bzw. Genesung der tagesverantwortlich Person.


Trainingsgruppe *
Datum der Teilnahme am Training
Trainingsstätte Masters *
Trainingsstätte Breitensport *
Bestätigung Getestet/Genesen/Geimpft *
Bestätigung zur tagesaktuellen Testung *Getestete müssen ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorweisen. Der Test darf in der Regel nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Das Ergebnis muss von einer offiziellen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Außerdem ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen.
Bestätigung einer Impfung *Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Vollständig bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z. B. bei Biontech, Moderna und Astrazeneca). Erlaubt ist als Nachweis nur ein in der EU zugelassener Impfstoff. Als nachweislich geimpft gilt laut Verordnung eine Person, "die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist".
Bestätigung einer Covid-19 Genesung *Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein. Nach dem Ablauf von sechs Monaten verfällt jedoch der Status als Genesener, das heißt, sie brauchen ab diesem Zeitpunkt wieder ein negatives Testergebnis oder eine Impfung.
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