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Vorübergehende Schließung des Hallenbad Seckenheim ab 02.11.

Mit Beschluss vom 1. November 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Regelungen treten zum 2. November 2020 in Kraft und gelten befristet bis 30. November 2020.

Auf Basis der aktuellen Corona-Verordnung werden ab Montag, 02. November vorerst alle öffentlichen und privaten Freizeit- und Amateursportstätten geschlossen. Gleiches gilt für Schimmbäder, Saunen und Fitnessstudios. Schwimm- und Hallenbäder dürfen nur noch für den Spitzen- und Profisport sowie den Schulunterricht und Studienbetrieb (Hochschulen) genutzt werden.

Das Hallenbad Seckenheim wird daher für den allgemeinen Vereinssport und für das öffentliche Schwimmen ab 02.11. geschlossen! Der Schwimmunterricht der Schulen findet weiterhin statt. Über den weiteren Verlauf informieren wir rechtzeitig.


Allen Sportlern, Mitgliedern und Gästen wünschen wir, dass Sie gesund bleiben!