Einladung zur Mitgliederversammlung 2020
Liebe SVM Mitglieder,
Corona hat uns in unserer Vereinsarbeit stark ausgebremst, der Sportbetrieb ist nahezu zum erliegen gekommen, die Mitgliederversammlung die eigentlich am 20.03.2020 hätte stattfinden sollen wird am 09.10.2020 nachgeholt. Die nächste Mitgliederversammlung die das laufende Jahr 2020 betrifft wird turnusgemäß wieder im März 2021 stattfinden.
Da die Teilnahme im Volkshaus Neckarau auf insgesamt 84 Personen begrenzt ist, benötigen wir Eure Anmeldung spätestens bis zum 07.10.2020.
- Per E-Mail unter vorstand@schwimmverein-mannheim.de
- Telefonisch werktäglich von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter 0621-47 56 66
28.09.2020 Jugendversammlung Hallenbad Seckenheim 17:30 Uhr
09.10.2020 Mitgliederversammlung Volkshaus Neckarau 20:00 Uhr
Wir freuen uns ausdrücklich über die Teilnahme von Eltern unserer Schwimmer als Gäste bei der Mitgliederversammlung.
Mit freundlichen Grüssen
Schwimmverein Mannheim e.V.
Der Vorstand
Termin: Freitag, 09. Oktober 2020, Beginn 20.00 Uhr
Veranstaltungsort: Volkshaus Neckarau großer Saal, Rheingoldstraße 47, 68199 Mannheim-Neckarau

Tagesordnung
- Begrüßung
- Bericht der Vorstandsmitglieder
- Kassenbericht
- Bericht des Finanzbeirates
- Aussprache über die Berichte
- Entlastung des Vorstandes
- Erledigung von Anträgen
- Wahlen
8.1. Neuwahlen 1. Vorsitzende(r), 2. Vorsitzende(r), Schwimmwart
8.2. Ergänzungswahlen Vorstand Finanzen, Vorstand Öffentlichkeitsarbeit (Schriftwart) - Verschiedenes
Schwimmverein Mannheim e.V.
gez. Martin Seitz – 1. Vorsitzender
Auszug aus der Satzung
Anträge und Beschlussfassung
- Anträge können gestellt werden von den Mitgliedernvom Vorstandvon den Ausschüssen
- Über Anträge, die nicht schon in der Tagesordnung aufgeführt sind, kann in der Mitgliederversammlung nur dann abgestimmt werden, wenn diese mindestens acht Tage vor der Versammlung schriftlich bei der/dem Vorsitzenden des Vereins eingegangen sind.
- Später eingehende Anträge dürfen in der Mitgliederversammlung nur behandelt werden, wenn ihre Dringlichkeit bejaht wird. Das kann dadurch geschehen, dass die Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschließt, dass der Antrag als Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung aufgenommen wird.
- Die Beschlussfassung erfolgt gemäß § 20 dieser Satzung.
- Die Beschlussfassung zu einer Satzungsänderung kann nur dann erfolgen, wenn der Antrag zur Satzungsänderung schriftlich der Einladung zur Mitgliederversammlung beiliegt.
- Ein Antrag auf Satzungsänderung kann als Dringlichkeitsantrag behandelt werden, wenn die Dringlichkeit einstimmig beschlossen wird.
Stimmrecht
- Stimmberechtigt ist jedes Mitglied ab Vollendung des 16. Lebensjahres.
Abstimmungsberechtigt sind nur persönlich anwesende Mitglieder. - Wählbar sind alle über 18 Jahre alten Mitglieder.
Mitglieder des Finanzbeirates sind nur wählbar, wenn sie das 25. Lebensjahr erreicht haben.
Auch Abwesende sind wählbar, sofern deren schriftliche Zustimmung zur Wahl vorliegt. - Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit ihm oder die Einleitung eines Rechtsstreites mit ihm oder dem Verein betrifft.
- Geheime Abstimmung erfolgt nur dann, wenn mindestens 10 stimmberechtigte Mitglieder diese beantragen.
- Bei Wahlen entscheidet nach einer unentschiedenen Stichwahl das Los.