Corona Update 10.05.2020
Maßnahmen und Mitteilungen des Vereins rund um die SARS-CoV-2 Pandemie 2020
Stand: 10.05.2020
Liebe Mitglieder, Sportler und Gäste,
am 06.05. wurden in Abstimmmung zwischen der Bundesregierung und den Ländern erste Lockerungen der Corona-Auflagen vereinbart, die Auswirkungen auch für unseren Vereinsbetrieb haben. Wirkliche Planungssicherheit bei den offenen Aspekten rund um die Wiederaufnahme des Trainings- & Kursbetriebs sowie für eine mögliche Öffnung des Sommerbades gibt es leider noch nicht, aber es können erste Schritte in Richtung Normalität gemacht werden.
Stufenfahrplan zu schrittweisen Lockerung der Corona-Beschränkungen in Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg hat einen Fahrplan zur schrittweisen Lockerung der Corona-Beschränkungen veröffentlicht, der für den sportlichen Teil folgende Maßnahmen vorsieht:
Ab dem 11. Mai geöffnet bzw. erlaubt:
- Spielhallen und ähnliches dürfen wieder öffnen. Gastronomische Angebote sind nicht erlaubt.
- Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt dürfen unter Auflagen wieder den Betrieb aufnehmen, etwa Tennis, Golf, Bogenschießen etc.
- Freiluft-Sport mit Tieren ist wieder möglich, etwa Reitanlagen und Hundeschulen.
Ab dem 18. Mai geöffnet bzw. erlaubt:
- 1. und 2. Fußball-Bundesliga dürfen den Spielbetrieb wieder aufnehmen. Sogenannte Geister- oder Wohnzimmerspiele (voraussichtlich Mitte Mai).
Ab 31. Mai (Pfingsten) geöffnet bzw. erlaubt:
- Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen, Indoorsporthallen und Indoorspielplätze sollen wieder öffnen können (genaues Datum wird noch bekannt gegeben).
- Spaß- und Freizeitbäder sollen zunächst nur für Schwimmkurse und Schwimmunterricht öffnen können (genaues Datum wird noch bekannt gegeben).
Derzeit nicht abschätzbar:
- Theater, Schauspiel, Ballett, Konzerte, Oper und Kinos.
- Musikfestivals, Film-, Theater- und Musikfestivals.
- Diskotheken.
- Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
- Freibäder.
- Badeseen.
- Bolzplätze.
- Mannschaftssport.
Bei diesen Punkten sind Hygienekonzepte in Erarbeitung beziehungsweise in der Prüfung. Ein Datum für eine mögliche Öffnung steht derzeit aber noch nicht fest.
Weiterführende Informationen:
Stufenfahrplan des Landes Baden-Württemberg
Corona Verordnung für Sportstätten vom 08. Mai 2020
Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 09. Mai 2020
FAQ zu den Lockerungen ab 11. Mai 2020
Aktuelle Konsequenzen für den SV Mannheim e.V.
Sportbetrieb (Trainingszeiten Wettkampfmannschaften & Schwimmkurse)
die Schwimm- & Freizeitbäder in Mannheim bleiben mindestens bis Pfingsten (31.05.) geschlossen. Anschließend sollen Spaß- und Freizeitbäder zunächst nur für Schwimmkurse und Schwimmunterricht öffnen können (genaues Datum wird noch bekannt gegeben). Daher ist der Trainings- und Kursbetrieb in den Schwimmbädern weiterhin eingestellt.
Schwimmkurse: Über die Wiederaufnahme unserer Schwimmkurse nach Pfingsten informieren wir rechtzeitig.
Freiluft-Training: Für die einzelnen Wettkampfmannschaften wird derzeit ein Konzept für ein Athletiktraining im Freien erarbeitet und an die Gruppen kommuniziert. Wir werden die erforderlichen Auflagen bei der Einführung, Umsetzung und Überwachung der Hygienemaßnahmen vollumfänglich umsetzen:
1. Jeder Sportler bzw. Erziehungsberechtigter muß eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen unterschreiben. Ohne Selbstverpflichtung ist keine Teilnahme am Training möglich.
2. Das Training findet in Kleingruppen von max. 5 Personen inklusive Trainer statt.
3. Dokumentation der Anwesenheit in der Kleingruppe erfolgt durch Unterschrift. Die Anwesenheitslisten werden mind. 4 Wochen lang vom Gruppen-Verantwortlichen aufbewahrt und im Falle einer Infektion eines Sportlers dem Gesundheitsamt ausgehändigt.
4. Eventuelle Krankheitssymptome sind dem Gruppen-Verantwortlichen zu melden und es darf vorsorglich nicht am Training teilgenommen werden.
Details zum Beginn, Veranstaltungsort, zeitlichen Ablauf, mitzubringende Trainingsutensilien, Mund- & Atemschutzmasken, vor Ort Desinfektion etc. erhalten alle Sportler von Ihren Trainern!
Öffnungszeiten Hallenbad Seckenheim
Das Hallenbad Seckenheim bleibt bis Ende August geschlossen.
Badebetrieb 2020 am Stollenwörthweiher
Auf Basis der Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg bleibt das Vereinsgelände und das Sommerbad am Stollenwörthweiher 2 bis auf Weiteres geschlossen. Derzeit ist noch nicht absehbar, ob und wann der Saisonbetrieb nach Pfingsten aufgenommen werden darf und welche Kontakt- und Hygienemaßnahmen zur Durchführung des Badebetriebs erforderlich werden.
Alle weiteren Mitteilungen und kommunizierten Maßnahmen vom 25.04. (Mitgliederversammlungen, Vereinsveranstaltungen, Geschäftsstelle, Mitgliedschaft) behalten ihre Gültigkeit.
Hier können Sie die Kommunikation vom 25.04.2020 einsehen.
Allen Sportlern, Mitgliedern und Gästen wünschen wir, dass Sie gesund bleiben!